| Pressemitteilung
Stellungnahme der PSO zu den Qualifikationsanforderungen an psychologische Beratungsfachkräfte in ambulanten Krebsberatungsstellen
Die Arbeitsgemeinschaft Psychoonkologie (PSO) nimmt mit großer Sorge die in den aktuellen Fördergrundsätze des GKV-Spitzenverbandes für ambulante Krebsberatungsstellen gemäß § 65e SGB V formulierten Anforderungen an die Qualifikation psychologischer Beratungsfachkräfte in Krebsberatungsstellen zur Kenntnis. Wir sprechen uns ausdrücklich gegen die Absenkung der Qualifikationsstandards aus und lehnen insbesondere die Formulierung ab, wonach ein Bachelorabschluss in Psychologie mit curricularen Anteilen in klinischer Psychologie als ausreichende Qualifikation für eine Beratungsfachkraft im psychologischen Schwerpunkt gelten soll.
Aus Sicht der PSO – als führende wissenschaftliche Fachgesellschaft im Bereich der Psychoonkologie – entspricht diese Vorgabe nicht dem notwendigen Qualifikationsniveau, das für eine qualitativ hochwertige Versorgung von Krebspatientinnen und -patienten erforderlich ist. Die Zertifizierungsanforderungen der Deutschen Krebsgesellschaft (DKG) für onkologische und Organkrebszentren sehen für psychoonkologische Tätigkeiten für Psychologinnen und Psychologen einen Diplom- oder Masterabschluss in Psychologie als Mindestanforderung vor. Zusätzlich ist eine therapeutische Qualifikation sowie eine DKG-zertifizierte psychoonkologische Weiterbildung notwendig.
Die PSO setzt sich seit jeher für eine qualitätsgesicherte psychoonkologische Versorgung in allen Versorgungsbereichen – stationär, ambulant und rehabilitativ – ein. In Übereinstimmung mit der S3- Leitlinie „Psychoonkologische Diagnostik, Beratung und Behandlung von erwachsenen Krebspatient*innen“ sowie den Zielen des Nationalen Krebsplans fordern wir für eine Tätigkeit als Beratungsfachkraft im psychologischen Schwerpunkt in Krebsberatungsstellen folgende Qualifikationen:
- einen Master- oder Diplomabschluss in Psychologie, der grundlegende diagnostische Kompetenzen vermittelt,
- eine fundierte Qualifikation in psychologischer Beratung oder einem psychotherapeutischen Verfahren,
- und eine DKG-zertifizierte Fortbildung in Psychoonkologie mit klar definiertem Curriculum, Lernzielen und Inhalten.
Wir erkennen an, dass der demographische Wandel und der bestehende Fachkräftemangel Herausforderungen bei der Personalgewinnung mit sich bringen. Die Absenkung von Qualifikationsanforderungen darf jedoch keine Lösung sein. Vielmehr müssen die strukturellen Rahmenbedingungen für psychoonkologische Tätigkeiten – auch in Krebsberatungsstellen – so verbessert werden, dass qualifizierte Fachkräfte für diese verantwortungsvolle Aufgabe gewonnen werden können.
Die in den Fördergrundsätzen formulierten Anforderungen für die Beratung mit psychologischer Schwerpunktsetzung genügen diesem Anspruch nicht. Eine Qualifikation auf Bachelor-Niveau ist fachlich unzureichend. Die PSO fordert daher den GKV-Spitzenverband nachdrücklich auf, die Qualifikationskriterien an die Standards der Deutschen Krebsgesellschaft anzugleichen und den Masteroder Diplomabschluss in Psychologie als Mindestvoraussetzung an die berufliche Qualifikation für psychologische Beratungsfachkräfte festzulegen.
Als Fachgesellschaft stehen wir gerne zur Verfügung, unsere Expertise in künftige Prozesse zur Weiterentwicklung der Förderkriterien einzubringen, um gemeinsam eine qualitätsgesicherte psychoonkologische Versorgung sicherzustellen.
Der Vorstand und Beirat der
Arbeitsgemeinschaft für Psychoonkologie (PSO) in der Deutschen Krebsgesellschaft