| Pressemitteilung
Stellungnahme der PSO zu der ab 01.04.2026 eingeführten Honorarkürzung in der ambulanten Psychotherapie
Die ambulante Psychotherapie stellt einen leitliniengestützten und evidenzbasierten Pfeiler in der psychoonkologischen Versorgung von Menschen mit Krebserkrankungen dar. Psychoonkologische Therapien im ambulanten Sektor tragen wesentlich dazu bei, Krankheitsfolgen zu bewältigen, Ängste und depressive Symptome zu reduzieren, Lebensqualität zu erhöhen sowie die aktive Mitwirkung an medizinischen Therapien zu fördern. Eine verlässliche, wohnortnahe sowie zeitnahe psychotherapeutische Versorgung ist daher integraler Bestandteil einer qualitätsgesicherten onkologischen Behandlung.
Vor diesem Hintergrund bewertet die PSO die zum 01.04.2026 vom Einheitlichen Bewertungsausschuss beschlossenen Honoraranpassungen für psychotherapeutische Leistungen kritisch. Diese Maßnahmen werden aller Voraussicht nach die ohnehin angespannte Versorgungssituation weiter verschärfen. Aus unserer Perspektive besteht die begründete Sorge, dass die beschlossene Reduktion der Vergütung die strukturelle Verfügbarkeit ambulanter psychotherapeutischer Angebote beeinträchtigt. Bereits bestehende Versorgungslücken – dokumentiert durch lange Wartezeiten und regionale Disparitäten – werden sich dadurch weiter verschärfen. Dies steht im Widerspruch zu leitlinienbasierten Versorgungszielen, die einen niedrigschwelligen und zeitnahen Zugang zu psychoonkologischer Unterstützung voraussetzen.
Die aktuellen Beschlüsse stehen damit in einem Spannungsverhältnis zu gesundheitspolitischen Zielsetzungen wie Versorgungsqualität, Patient*innenzentrierung und sektorenübergreifender Effizienz. Eine Schwächung der ambulanten Psychotherapie konterkariert bestehende Bemühungen, psychosoziale Aspekte systematisch in die onkologische Versorgung zu integrieren.
Vorstand und Beirat der PSO unterstützen daher die aktuellen Proteste und Stellungnahmen von Kammern und Berufsverbänden gegen die Honorarkürzungen. Wir appellieren an die verantwortlichen Entscheidungsträger, die Bedeutung psychotherapeutischer Leistungen im Kontext von Krebserkrankungen angemessen zu berücksichtigen und die Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass eine bedarfsgerechte Versorgung langfristig gesichert bleibt. Eine Sicherstellung der psychoonkologischen Versorgung erfordert Rahmenbedingungen, die den Zugang zu qualitätsgesicherter ambulanter Psychotherapie nicht einschränken, sondern stärken.